Wir über uns

Die Entstehungsgeschichte der Ev.-Luth. Emmauskirchgemeinde Großhartmannsdorf

Die Kirchgemeinden Mulda-Helbigsdorf, Zethau, Langenau mit Oberreichenbach und GroBhartmannsdorf mit Granitz waren bis zum 31.12.2019 eigenständige Kirchgemeinden. Durch eine Strukturreform im Jahr 2002 und nach einem längeren Aufeinander-zu-gehen hatten sich diese Gemeinden mit Wirkung vom 01.07.2002 bereits zu Schwesterkirchgemeinden verbunden. Dabei stellten sie dem Schwesterkirchvertrag folgende Präambel voran:

Die Ev.-Luth. Kirchgemeinden Mulda-Helbigsdorf, Zethau, Langenau mit Oberreichenbach und Großhartmannsdorf mit Gränitz bekunden mit diesem Vertrag die Begründung eines Schwesterkirchverhaltnisses. AIle Gemeinden wollen in gegenseitiger Achtung und gleichberechtigt ihre kirchliche Arbeit weiterentwickeln. Dabei sollen aIle Moglichkeiten einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit genutzt werden. Gleichzeitig ist es möglich, dass alle Gemeinden ihre spezifischen geschichtlichen Entwicklungen erhalten und weiterführen. Geistliche Heimat fur die jeweiligen Gemeindeglieder soll die Kirchgemeinde vor Ort bleiben.

Die Ev.-Luth. Kirchgemeinden Mulda-Helbigsdorf, Zethau, Langenau mit Oberreichenbach und Großhartmannsdorf mit Gränitz wissen sich eingebunden in den einen Leib unseres Herrn Jesus Christus. Er ist der Herr unserer Gemeinden. Bei aller Gemeindearbeit orientieren sich unsere Gemeinden darum an seinem Evangelium. Sie wissen sich dem gemeinsamen Auftrag verbunden, dieses Evangelium in den jeweiligen Orten zu verkünden und die Gemeinde Jesu Christi vor Ort zu sammeln und zu stärken.

In den Jahren 2018/19 wurden allerdings erneut Strukturanpassungen erforderlich. Im dazu erlassenen „Kirchengesetz zur regionalen Zusammenarbeit“ (vom 16. April 2018) wurde dazu der Begriff „Region“ gebildet. Bei der Zusammenstellung der zu den Regionen gehörenden Kirchgemeinden sollten folgende Grundsätze gelten:

Die Kirchgemeinden, Kirchgemeindebünde, Kirchspiele, Schwesterkirchverhältnisse und Kirchenbezirke sollen bei der regionalen Planung der Zusammenarbeit die Perspektiven der langfristigen Struktur-, Stellen- und Gemeindegliederentwicklung berücksichtigen. In einer Region sollen in Übereinstimmung mit den von der Kirchenleitung vorgegebenen Grundsätzen der Struktur- und Stellenplanung und der Regionalplanung des Kirchenbezirks nicht weniger als drei volle Gemeindepfarrstellen für mindestens 10 Jahre erhalten bleiben können. Eine Kirchgemeinde, ein Kirchgemeindebund, ein Kirchspiel oder ein Schwesterkirchverhältnis soll perspektivisch für sich eine Region abbilden und den vorstehenden Kriterien entsprechen.“

Im Prozess dieser Strukturneuordnung wurde ein Schwesterkirchverbund mit folgenden Gemeinden als Lösung ausgewählt und beschlossen:

  • Brand-Erbisdorf mit St. Michaelis
  • Weißenborn-Berthelsdorf
  • Lichtenberg-Weigmannsdorf-Müdisdorf
  • Langenau
  • Großhartmannsdorf mit Gräntz
  • Mulda-Helbigsdorf
  • Zethau
  • Dorfchemnitz-Voigtsdorf
  • Sayda
  • Clausnitz-Cämmerswalde-Rechenberg

Da aber ein Schwesterkirchverhältnis aber nur aus max. 6 Kirchgemeinden bestehen darf, wurde eine Vereinigung einzelner Gemeinden erforderlich. Am Ende des Prozesses wurde ein Schwesterkirchverhältnis mit 3 Gemeinden gewählt. Diese Gemeinden sind:

  • Ev.-Luth. Kirchgemeinde Brand-Erbisdorf-Lichtenberg-Weißenborn
    (Brand-Erbisdorf mit St. Michaelis, Weißenborn-Berthelsdorf, Lichtenberg-Weigmannsdorf-Müdisdorf)
  • Ev.-Luth. Emmauskirchgemeinde Großhartmannsdorf
    (Langenau, Großhartmannsdorf, Mulda-Helbigsdorf, Zethau)
  • Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kreuztanne bei Sayda
    ( Dorfchemnitz-Voigtsdorf, Sayda, Clausnitz-Cämmerswalde-Rechenberg)

Die Vereinigungen wurden ab dem 01.01.2020 rechtskräftig, und das Schwesternkirchverhältnis soll ab dem 01.01.2021 in Kraft treten.

Die neuen Schwesterkirchgemeinden ab 01.01.2021 ( Klick auf Bild zum vergrößern)