Vorgaben für Gottesdienste
Ab dem 3. April 2022 gibt es laut der Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022 auch für das kirchliche Leben keine Auflagen mehr. Bei allen Möglichkeiten wird nun an die Selbst- und Eigenverantwortung appelliert.
Derzeit erleben wir jedoch noch einmal eine extreme Infektionswelle, die sich nahe der weiterhin geltenden Schwellenwerten bewegt und die auch in den Kirchgemeinden spürbar ist. Im aktualisierten Orientierungsplan unserer Landeskirche wird dieser Situation Rechnung getragen. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen wieder ohne Beschränkungen möglich. Für die aktuelle Zeit hoher Inzidenzen wird jedoch noch empfohlen, in Innenräumen Abstände einzuhalten bzw. eine Maske zu tragen. Diese Empfehlung wird im Blick auf die Menschen formuliert, die nach wie vor einen Schutz für sich wünschen bzw. aus gesundheitlichen Gründen benötigen.