Vorgaben für Gottesdienste

Ab dem 3. April 2022 gibt es laut der Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022 auch für das kirchliche Leben keine Auflagen mehr. Bei allen Möglichkeiten wird nun an die Selbst- und Eigenverantwortung appelliert.

Derzeit erleben wir jedoch noch einmal eine extreme Infektionswelle, die sich nahe der weiterhin geltenden Schwellenwerten bewegt und die auch in den Kirchgemeinden spürbar ist. Im aktualisierten Orientierungsplan unserer Landeskirche wird dieser Situation Rechnung getragen. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen wieder ohne Beschränkungen möglich. Für die aktuelle Zeit hoher Inzidenzen wird jedoch noch empfohlen, in Innenräumen Abstände einzuhalten bzw. eine Maske zu tragen. Diese Empfehlung wird im Blick auf die Menschen formuliert, die nach wie vor einen Schutz für sich wünschen bzw. aus gesundheitlichen Gründen benötigen.

Die heutige Losung:

Gerecht ist er, der HERR, ich aber war widerspenstig gegen sein Wort.

Klagelieder 1,18

Was meint ihr aber? Es hatte ein Mann zwei Söhne und ging zu dem ersten und sprach: Mein Sohn, geh hin und arbeite heute im Weinberg. Er antwortete aber und sprach: Ich will nicht. Danach aber reute es ihn, und er ging hin.

Matthäus 21,28-29

© Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine
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